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AGB

 
  1. Unterricht
 
 Wöchentliche Unterrichtsstunden: Pre-Ballett: Kinder, Jugendliche: Erwachsene: 
 
 
 60 Minuten 90 Minuten 90 Minuten 
 
 
  1. Unterrichtsgebühren pro Monat
 
 Pre-Ballett: Kinder, Jugendliche: Erwachsene: 
 
 
 32,50 Euro 39,00 Euro 39,50 Euro 
 
 
  1. Vertrag
 
3.1 Allgemeines: Ein Einstieg in die einzelnen Unterrichtsklassen ist jederzeit möglich, soweit es die Belegung der Gruppen zulässt. Der Unterricht ist fortlaufend. Vor Vertragsabschluss können zwei kostenfreie Probestunden erfolgen. Es wird eine Anmelde-Gebühr von 20,-- Euro erhoben. Diese wird mit dem ersten Lastschrift-Einzug der Unterrichts-Gebühr erhoben. 3.2 Zahlungsbedingungen Die Gebühr für die Unterrichtsstunden ist monatlich im Voraus zu entrichten und berechnet sich als Jahreshonorar, dass monatlich in zwölf gleichen Monatsraten zu zahlen ist. Die Unterrichtsgebühr(en) ist/sind am 1. des jeweiligen Monates per Lastschriftmandat zu begleichen. Sollten im Lastschrift-Einzugsverfahren Rückbuchungsgebühren entstehen, so sind diese vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Zahlungs-Pflichtige nach Erteilung eines Lastschriftmandates rechtlich dazu verpflichtet ist, zu überprüfen, ob in diesem Falle die Abbuchungen der Unterrichts-Gebühren regelmäßig und korrekt erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bei länger andauernder Krankheit oder zwingender beruflicher oder durch Studium bedingter Abwesenheit, die eine Teilnahme am Unterricht für mehr als einen Monat unmöglich macht, ist im Einzelfall und nach Absprache eine Gebührenaussetzung oder –verminderung möglich. Es wird nur auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen des Arztes oder des Arbeitgebers darüber entschieden. Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft wird die Stunde vertreten oder nachgeholt. Verlängerte oder zusätzlich durchgeführte Unterrichtstunden vor Aufführungen oder Auftritten sind kostenfrei, gelten aber bei Bedarf als Ausgleich für ausgefallenen Unterricht. Ferien und unterrichtsfreie Zeit: An den gesetzlichen Feiertagen, während der Schulferien und an regional einheitlich schulfreien Unterrichtstagen findet kein Tanzunterricht statt. Der Anspruch auf die Unterrichtsgebühr der Ballettschule besteht auch während der unterrichtsfreien Zeit. 
 
 
3.3 Ermäßigungen Geschwister bezahlen pro Kind und Monat 5,00 € weniger als den Einzelbeitrag. Für Geschwister-Kinder, die das Pre-Ballett besuchen beträgt die Ermäßigung 3,00 €. Erwachsene Tanzschüler*innen, deren Kind(er) Mitglied(er) des Ballettstudios sind, erhalten einen Rabatt von 10 % auf die Monatsgebühr. 
 
 
  1. Kündigungsfristen
 
 Die Mindestvertragslaufzeit für den Unterrichts-Vertrag beträgt: 
 
  • 6 Monate für den Pre-Ballett-Unterricht
  • 9 Monate für alle anderen Unterrichts-Arten
 
 Der Unterrichts-Vertrag kann erst mit einer Frist von mindestens 1 Monat vor Ende der Mindest-Laufzeit gekündigt werden. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit geht der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag über und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem Ballettstudio auf dem Postweg oder per E-Mail zugehen. Das blose Fernbleiben vom Unterricht, Messenger-Nachrichten, Anrufe, Kündigungsschreiben ohne Poststempel, Mitteilungen minderjähriger Tanzschüler und Informationen über Dritte gelten nicht als Kündigung. 
 
 
  1. Haftung und gesundheitliche Voraussetzungen
 
 Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verletzung und Schäden gleich welcher Art haftet die Schule nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Mitglieder oder deren gesetzliche Vertreter verpflichten sich, die Leitung der Ballettschule über vorhandene Verletzungen oder chronische Krankheiten zu informieren. 
 
 
  1. Änderungsvorbehalt
 
 Änderungen der Unterrichts-Zeiten und der Unterrichts- und Anmelde-Gebühr sind vorbehalten. 
 
  1. Diese AGBs zum Vertrag gelten ab 01. September 2024
 
  
 
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